Einwegkunststofffonds: Weniger Bürokratie, gerechtere Verteilung

Der Einwegkunststofffonds soll Kommunen bei der Reinigung des öffentlichen Raums entlasten – nicht zusätzliche Bürokratie schaffen. Das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen fordert deshalb, das aufwendige Melde- und Punktesystem durch einen einfachen, bundesweit einheitlichen Verteilungsschlüssel zu ersetzen: 365 Punkte je Einwohner plus ein Punkt je Gästeübernachtung. Auf Basis vorhandener amtlicher Daten sollen die Mittel nachvollziehbar und möglichst automatisiert verteilt werden – unabhängig von den personellen Kapazitäten der Kommunen.
Unsere Leitlinie: Erst vereinfachen, dann digitalisieren.

Das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen unterstützt das Ziel des Einwegkunststofffonds, Hersteller an den Kosten für die Beseitigung von Einweg-kunststoffabfällen im öffentlichen Raum zu beteiligen. Die Umsetzung muss jedoch für die Kommunen handhabbar sein. Das derzeitige Melde- und Punktesystem verursacht erheblichen Verwaltungsaufwand, ohne dass ein entsprechend besseres oder gerechteres Verteilungsergebnis erkennbar ist. Wir sprechen uns deshalb für einen grundlegenden Wechsel zu einem einfachen, bundesweit einheitlichen Verteilungsschlüssel aus.

1. Das bestehende Verfahren belastet die Kommunen und überzeugt bei der Verteilung nicht

Nach geltendem Recht müssen die Anspruchsberechtigten jährlich umfangreiche
Leistungsdaten melden. Erfasst werden unter anderem Reinigungsstrecken und flächen,
Papierkorbvolumen, Sinkkästen und Abfallmengen. Die Erhebung, Zuordnung und
Eingabe dieser Daten bindet Personal, insbesondere in kleineren Verwaltungen. Ob die erfassten Werte überall nach denselben Maßstäben und mit vergleichbarer Vollständigkeit vorliegen, ist fraglich. Kommunen dürfen nicht deshalb geringere Mittel erhalten, weil ihnen Personal für eine besonders detaillierte Erfassung fehlt.

Der Aufwand entsteht auf beiden Seiten: Nach Angaben des VKU entfallen für das Fondsjahr 2024 rund elf Millionen Euro auf Verwaltungskosten einschließlich anteiliger Errichtungskosten. Bei Einnahmen von rund 216 Millionen Euro verbleiben rund 205 Millionen Euro zur Auszahlung. Zusätzlich entsteht in den Kommunen erheblicher Personalaufwand für die Ermittlung und Meldung der Leistungen. Für die Bewertung des
Verfahrens müssen beide Ebenen zusammen betrachtet werden.

Praxisberichte aus dem Netzwerk zeigen die Größenordnung: In einer Gemeinde mit rund 5.700 Einwohnern lag ein ursprünglicher Bescheid bei rund 1.700 Euro, also etwa 30 Cent je Einwohner. Für die Erhebung waren nach kommunaler Einschätzung zwei Beschäftigte ungefähr eine Woche gebunden. Weitere ursprüngliche Bescheide aus dem
Netzwerk bewegten sich beispielhaft zwischen rund 39 Cent und über 40 Euro je
Einwohner – eine mehr als hundertfache Spannweite.

Die Beispiele sind keine repräsentative Erhebung. Sie lassen aber erhebliche Zweifel
daran aufkommen, dass der hohe Erfassungsaufwand tatsächlich zu einer gerechteren
Verteilung führt. Eine derartige Spannweite ist allein mit unterschiedlich viel Abfall je
Einwohner kaum plausibel zu erklären. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob das Verfahren neben dem Reinigungsaufwand auch die personellen Kapazitäten und das Spezialwissen der jeweiligen Verwaltung belohnt.

Berichte aus der kommunalen Praxis zeigen zudem, dass bereits die unterschiedliche
Auslegung des Begriffs „Reinigung“ zu erheblichen Unterschieden bei der Datenerfassung führen kann. Ein Beispiel ist die regelmäßige Kontrolle öffentlicher Spielplätze: Werden dabei neben Wartungs- und Kontrollarbeiten auch Abfälle eingesammelt, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang dies als Reinigungsleistung berücksichtigt wird. Andere Kommunen erfassen möglicherweise ausschließlich gezielte Reinigungsmaßnahmen. Solche Unterschiede können sich unmittelbar auf die gemeldeten Leistungen und die zugeteilten Punkte auswirken.

Der Fonds wird durch eine detailliertere Erfassung nicht größer. Das Geld wird
lediglich anders verteilt, während zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Die genannten Bescheide sind keine endgültigen Auszahlungen. Das Umweltbundesamt
hat am 2. Oktober 2026 mitgeteilt, dass sie wegen eines softwarebedingten Berechnungsfehlers korrigiert werden. Die ersten Auszahlungen sollen Anfang 2027
erfolgen. Die grundsätzliche Frage nach Aufwand und Verteilungswirkung bleibt davon
unabhängig bestehen.

2. Unser Vorschlag: 365 Punkte je Einwohner, ein Punkt je Übernachtung

Ausgangspunkt ist eine einfache Annahme: Menschen verursachen im Durchschnitt
ähnliche Mengen an Abfall. Wo sich mehr Menschen aufhalten, entsteht tendenziell mehr Abfall im öffentlichen Raum und damit mehr Reinigungsbedarf. Für eine pauschale Verteilung halten wir die Zahl der Menschen deshalb für einen sachgerechteren und deutlich einfacheren Maßstab als die Detailtiefe kommunaler Leistungsmeldungen. Die Einwohnerzahl bildet die dauerhafte Grundbelastung ab, die Zahl der Gästeübernachtungen ergänzt die touristische Nutzung.

  • Kommunale Punkte = (amtlich ausgewiesene Einwohner × 365) + amtlich
    erfasste Gästeübernachtungen
  • Auszahlung = auszuschüttendes Fondsvolumen × kommunale Punkte ÷
    bundesweite Gesamtpunkt

Ein Einwohner wird damit mit 365 Punkten pro Jahr berücksichtigt, eine

Gästeübernachtung mit einem zusätzlichen Punkt. Das ist ein bewusst pauschaler
Verteilungsschlüssel, keine Behauptung, dass jeder Mensch an jedem Tag dieselbe
Abfallmenge verursacht. Unser Ziel ist keine rechnerische Scheingenauigkeit, sondern
eine nachvollziehbare und faire Verteilung mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand. Eine Modellrechnung mit gerundeten amtlichen Größenordnungen für 2025 – 83,5 Millionen Einwohner und 497,5 Millionen Gästeübernachtungen – ergibt rund 31 Milliarden Punkte.
Bei einem beispielhaft angesetzten auszuschüttenden Fondsvolumen von 205 Millionen Euro entspräche dies rund 2,42 Euro je Einwohner und 0,66 Cent je Gäste-übernachtung.
Eine Gemeinde mit 6.000 Einwohnern und 10.000 Übernachtungen käme auf rund 14.600 Euro. Die Rechnung veranschaulicht den Vorschlag unter der Annahme, dass das genannte Volumen vollständig nach diesem Schlüssel verteilt wird. Sie verwendet ein Fondsvolumen aus einem anderen Bezugsjahr und begründet keinen bestehenden
Auszahlungsanspruch.

3. Welche Vorteile dieser Schlüssel bietet
  •  Weniger Bürokratie: Einwohner- und Übernachtungszahlen werden bereits
    amtlich erhoben. Die jährliche detaillierte Erfassung von Reinigungsleistungen
    durch jede einzelne Kommune könnte entfallen.
  • Gerechtere Ausgangsbedingungen: Die Auszahlung hängt nicht mehr davon
    ab, wie viel Personal und Spezialwissen eine Kommune für die Meldung einsetzen
    kann.
  • Transparenz: Jede Kommune kann ihre Punkte und ihren Anteil am verfügbaren
    Fondsvolumen nachvollziehen.
  • Touristische Nutzung berücksichtigen: Amtlich erfasste Gästeübernachtungen
    ergänzen die Einwohnerzahl, ohne neue kommunale Erhebungspflichten zu
    schaffen. Verwaltungskosten senken: Weniger Dateneingaben, Rückfragen und
    Prüfungen entlasten Kommunen und Bund. Mehr Arbeitszeit bleibt für die
    eigentlichen Aufgaben.
  • Automatisierte Auszahlung ermöglichen: Der Bund könnte die Verteilung
    anhand vorhandener amtlicher Daten weitgehend selbst berechnen und die Mittel
    ohne aufwendiges jährliches Antragsverfahren auszahlen.

Für Gemeinden, deren Übernachtungszahlen nicht gesondert veröffentlicht werden, sind einheitliche und unbürokratische Regelungen vorzusehen

4. Unsere Forderung: Erst vereinfachen, dann digitalisieren

Das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen fordert den Bundesgesetzgeber auf, das
Einwegkunststofffondsgesetz grundlegend zu vereinfachen und das bisherige aufwendige Melde- und Punktesystem durch einen bundesweit einheitlichen Verteilungsschlüssel zu ersetzen.

Insbesondere die jährlichen Meldepflichten nach § 17 und das leistungsbezogene
Punktesystem nach § 19 EWKFondsG sowie die darauf beruhende Verordnung sind mit
dem Ziel einer möglichst automatisierten Auszahlung anhand amtlicher Daten zu
überarbeiten.

Das Netzwerk spricht sich dafür aus, den Schlüssel „365 Punkte je Einwohner
plus einen Punkt je Übernachtung“ als bundesweiten Regelfall gesetzlich zu
verankern.

Eine digitale Eingabemaske macht ein kompliziertes Verfahren nicht einfach. Sie kann
den Aufwand lediglich auf Tausende Kommunalverwaltungen verlagern. Deshalb darf
Digitalisierung nicht damit beginnen, bestehende Nachweispflichten elektronisch abzubilden. Zuerst ist zu entscheiden, welche Angaben tatsächlich erforderlich sind und
welche Verfahren ganz entfallen können.

Damit konkretisieren wir die Leitlinie unseres Positionspapiers „Deutschland braucht
einen Neustart“: Wirkung statt Verfahren. Entscheidend ist nicht, wie detailliert eine
Kommune ihre Arbeit dokumentiert, sondern welche Entlastung tatsächlich vor Ort
ankommt.

Der Fonds soll die Reinigung des öffentlichen Raums finanzieren und nicht zusätzliche
Verwaltungsarbeit erzeugen. Ein einfacher Verteilungsschlüssel schafft nachvollziehbare
Regeln, gleiche Ausgangsbedingungen und deutlich weniger Aufwand. Erst vereinfachen, dann digitalisieren.